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Recht



Was gilt es bei Kündigungen zu beachten?

Tipps & Tricks - Worauf sollten Sie achten?


Plötzlich ist sie da: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Entweder haben Sie das Kündigungsschreiben in Ihrem Briefkasten gefunden oder das Schreiben ist Ihnen persönlich durch Ihren Vorgesetzten übergeben worden.


Was sollten Sie tun? Was können Sie tun?


Falsch wäre es, nichts zu unternehmen. Mit Erhalt der Kündigung beginnt die sog. 3-Wochenfrist zu laufen. Diese Frist beginnt ab “Zugang” der Kündigung, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu welchem Sie das Schreiben des Arbeitgebers in den Händen halten bzw. es in Ihrem Briefkasten eingeworfen wurde. Innerhalb dieser Frist müssen Sie entscheiden, ob Sie die Kündigung klaglos akzeptieren oder gerichtlich dagegen vorgehen wollen.


Nur in wenigen Fällen ist eine Kündigung zu 100% zulässig bzw. rechtmäßig. Einer Aussage Ihres Arbeitgebers nach dem Motto: „Wir haben die Kündigung durch unsere Kanzlei juristisch prüfen lassen.“, dürfen Sie nicht trauen. Auch große und renommierte Unternehmen kündigen Arbeitnehmern rechtswidrig und halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben (Kündigungsfrist ist falsch berechnet, die Kündigung ist von einer falschen Person unterzeichnet, es liegt objektiv kein Kündigungsgrund vor etc.). Viele Unternehmen spekulieren sogar darauf, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung nicht zur Wehr setzt.


Aus diesem Grund ist es nicht nur ratsam, sondern ungemein wichtig, die Kündigung durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um wertvolle Rechte (z.B. Wiedereinstellung) oder die Chance auf eine Abfindungszahlung nicht zu verlieren.


Die erfolgreiche Anfechtung einer Kündigung kann zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses führen. Alternativ ist Ihr Anwalt in der Lage, bei einem Vergleichsschluss eine beachtlicher Abfindungszahlung für Sie zu erstreiten. In beiden Fällen wird Ihr persönlicher Gewinn höher sein, als die Kosten, welche durch die Beauftragung eines seriösen Rechtsanwaltes entstehen.


   Tipp 1:


Haben Sie ein Kündigung erhalten, sollten Sie nicht nur einen Rechtsanwalt kontaktieren, sondern auch die Bundesagentur für Arbeit. Ein schlichter Anruf beim Arbeitsamt innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung ist ausreichend. Melden Sie sich „verspätet“ bei der Bundesagentur für Arbeit, kann eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt werden.


   Tipp 2:


Lassen Sie sich vom Arbeitgeber nicht drängen! In manchen Fällen legt der Arbeitgeber dem gekündigten Mitarbeiter zusammen mit der Kündigung einen sog. Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag mit einer Abfindung vor. Dies erfolgt oft mit den begleitenden Worten: Dieses Angebot gilt nur jetzt und heute, morgen nicht mehr. Jede Entscheidung will gut überlegt sein, insbesondere wenn diese die wirtschaftliche Existenz betrifft. Ein Angebot, welches nur einen Tag besteht, ist meist kein seriöses Angebot.


Welche Arten von Kündigungen gibt es?


Grundsätzlich gibt es 3 Arten von Kündigungsgründen: die verhaltensbedingte, die personenbedingte oder die betriebsbedingte Kündigung.


Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt bspw. bei einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Betracht. Ein solches Fehlverhalten sehen die Gerichte z.B. im häufigen Zuspätkommen, schlechtes und unkollegiales Verhalten des Arbeitnehmers oder Nichtfolgeleistung von Weisungen des Arbeitgebers.


In den Fällen eines vertragswidrigen Fehlverhaltens muss der Arbeitgeber zuvor mindestens eine, meist sogar mehrere Abmahnungen ausgesprochen haben. Eine solche Abmahnung muss jedoch, um wirksam zu sein, den rechtlichen Erfordernissen genügen, was erfahrungsgemäß oft nicht der Fall ist.


Bei einer personenbedingten Kündigung, bspw. wegen Krankheit, muss genau geprüft werden, ob die Fehlzeiten wegen Krankheit ausreichend sind, um einen Kündigungsgrund darzustellen. Dabei wird auf die Fehlzeiten und die Entgeltfortzahlung der letzten Jahre abgestellt und ebenfalls geprüft, ob die bestehende Krankheit in der Zukunft weiterhin fortbesteht oder vielmehr eine Ausheilung der Krankheit vorliegt.


In den meisten Fällen gibt der Arbeitgeber an, ein betriebsbedingter Kündigungsgrund würde vorliegen. Hier muss der Arbeitgeber beweisen, dass überhaupt ein betrieblicher Kündigungsgrund vorliegt und dass dadurch der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist.


Ebenfalls muss er nachweisen, dass der Arbeitnehmer nicht an einen anderen Arbeitsplatz hätte versetzt werden können und er muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern eine rechtmäßige Sozialauswahl treffen.


Sollte eine Wiedereinstellung nicht in Betracht kommen, wird Ihr Rechtsanwalt vor Klageerhebung versuchen, Vergleichsverhandlungen zu führen. Hier gilt es u.a. folgende Fragen zu klären:


- Einigung über Kündigungsfrist

- Freistellung von der Arbeit

- Weiterzahlung Gehalt

- Zahlung einer Abfindung

- Zahlung eines Bonus/13. Gehalts

- Inhalt des Arbeitszeugnisses

- Ausgleich von Urlaub und Überstunden

- Übernahme von Kosten einer Outplacementberatung/Personalberater

- Ggf. Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch Arbeitgeber


Scheitern die außergerichtlichen Bemühungen mit dem Arbeitgeber, haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Das Arbeitsgericht wird in diesem Verfahren die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen. Auch in dieser „2. Runde“ eines Kündigungsstreits werden weitere Vergleichs-/Einigungsgespräche geführt. Diesmal mit Unterstützung des Gerichts.


Tipp 3:


Wenn Sie nach dem ersten Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt kein Vertrauen zu ihm gewinnen, wechseln Sie zu einer anderen Kanzlei. Ihr Rechtsanwalt soll Sie juristisch und taktisch zu Fragen der Kündigung, d.h. Ihrer wirtschaftlichen Existenz, beraten. Er soll Ihnen Empfehlungen und Rat zu Entscheidungen geben, welche im Fall einer Abfindung mehrere tausend Euro, manchmal auch mehrere zehntausend Euro, betreffen können. Ohne das entsprechende Vertrauen werden Sie niemals mit der Leistung des Rechtsanwaltes zufrieden sein und sich noch lange Zeit fragen, ob Sie den richtigen Anwalt gewählt haben.


Haben Sie Fragen zum Themenbereich Kündigung?

Gerne können Sie uns unter 069. 9288.2688 anrufen.



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