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Recht



Der Kündigungsgründe



Welche Arten von Kündigungen gibt es?


Grundsätzlich gibt es 3 Arten von Kündigungsgründen: die verhaltensbedingte, die personenbedingte oder die betriebsbedingte Kündigung.


Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt bspw. bei einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Betracht. Ein solches Fehlverhalten sehen die Gerichte z.B. im häufigen Zuspätkommen, schlechtes und unkollegiales Verhalten des Arbeitnehmers oder Nichtfolgeleistung von Weisungen des Arbeitgebers.


In den Fällen eines vertragswidrigen Fehlverhaltens muss der Arbeitgeber zuvor mindestens eine, meist sogar mehrere Abmahnungen ausgesprochen haben. Eine solche Abmahnung muss jedoch, um wirksam zu sein, den rechtlichen Erfordernissen genügen, was erfahrungsgemäß oft nicht der Fall ist.


Bei einer personenbedingten Kündigung, bspw. wegen Krankheit, muss genau geprüft werden, ob die Fehlzeiten wegen Krankheit ausreichend sind, um einen Kündigungsgrund darzustellen. Dabei wird auf die Fehlzeiten und die Entgeltfortzahlung der letzten Jahre abgestellt und ebenfalls geprüft, ob die bestehende Krankheit in der Zukunft weiterhin fortbesteht oder vielmehr eine Ausheilung der Krankheit vorliegt.


In den meisten Fällen gibt der Arbeitgeber an, ein betriebsbedingter Kündigungsgrund würde vorliegen. Hier muss der Arbeitgeber beweisen, dass überhaupt ein betrieblicher Kündigungsgrund (z.B. Umsatzrückgang, Restrukturierung, Einsetzen von Subunternehmern) vorliegt und dass dadurch der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist.


Ebenfalls muss er nachweisen, dass der Arbeitnehmer nicht an einen anderen Arbeitsplatz hätte versetzt werden können (Prüfung der Möglichkeit der Weiterbeschäftigung) und er muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern eine rechtmäßige Sozialauswahl (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten) treffen.



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